Allgemeine Geschäftsbedingungen Personalvermittlung
Die Mentor Personal GmbH bestätigt, dass sie im Besitze der gültigen amtlichen Bewilligungen für sämtliche von ihr angebotenen Dienstleistungen gemäss dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) ist.
1. Leistungen
Die Mentor Personal GmbH übernimmt für Sie die Rekrutierung und Selektion von festanzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
- Evaluieren der Anforderungen
- Ausarbeiten von Stellenprofilen
- Vorselektion der Bewerber
- Vorstellungsgespräche mit den Kandidaten
- Einholen und überprüfen von Referenzen
- Präsentation der Bewerbungsunterlagen
- Koordination der Vorstellungstermine
- Individuelle Absagen an nicht geeignete Bewerber
Folgende besondere Leistungen sind im Honorar nicht inbegriffen:
- Graphologische Gutachten
- Platzieren von Stelleninseraten
- Spezifische Persönlichkeits- und Fachtests
Diese Dienstleistungen werden nur auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt.
2. Konditionen
Die Personalvermittlung basiert auf Erfolgsbasis. Das Honorar berechnet sich nach dem Bruttojahressalär des entsprechenden Kandidaten:
8% vom jährlichen Bruttosalär ab CHF 0.-- bis CHF 45’000.--
10% vom jährlichen Bruttosalär ab CHF 45’001.-- bis CHF 60‘000.--
12% vom jährlichen Bruttosalär ab CHF 60’001.-- bis CHF 90‘000.--
14% vom jährlichen Bruttosalär ab CHF 90’001.-- bis CHF 110‘000.--
16% vom jährlichen Bruttosalär ab CHF 110’001.--
zuzüglich Mehrwertsteuer
Das jährliche Bruttosalär versteht sich inklusive 13. Monatssalär, Gratifikation, Spesen, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Bonus und sonstige Zulagen. Bei Abschluss eines Teilzeit-Arbeitsvertrages (weniger als 100% der Normalarbeitszeit) beträgt der Honorarsatz 12%.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vertragsabschluss, zahlbar innert 10 Tagen, rein netto.
4. Garantie
Wird das Arbeitsverhältnis während der Probezeit aufgelöst und uns gleichzeitig gemeldet, erhalten Sie bei Austritt folgende
Rückerstattung:
- Im 1. Monat 60% des Honorars
- Im 2. Monat 40% des Honorars
- Im 3. Monat 20% des Honorars
Diese Rückvergütung ist Gegenstand einer Gutschrift.
5. Fälligkeit des Honorars
Die Mentor Personal GmbH hat Anspruch auf ein Honorar, sobald der Anstellungsvertrag mit dem Kandidaten von beiden Parteien unterzeichnet ist. Sollte der Kunde innert 12 Monaten nach Zustellung eines Personaldossiers der Mentor Personal GmbH den Kandidaten beschäftigen, sei dies Teil- oder Vollzeit, so hat die Mentor Personal GmbH ebenfalls Anspruch auf das
vollumfängliche Honorar. Es steht der Mentor Personal GmbH unabhängig von den Gründen zu, die zum Vertragsabschluss geführt haben, insbesondere auch, wenn sich der von der Mentor Personal GmbH vorgeschlagene Kandidat spontan beim Kunden vorgestellt oder der Kunde mit ihm Kontakt aufgenommen hat oder sein Name durch eine Drittperson dem Kunden angegeben worden ist.
6. Datenschutz
Personaldossiers, die dem Kunden durch die Mentor Personal GmbH zugestellt werden, bleiben Eigentum der Mentor Personal GmbH, ausgenommen ist das Dossier des vom Kunden eingestellten Kandidaten. Alle Bewerbungsdossiers sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch zwingend zu vernichten. In keinem Fall dürfen diese Unterlagen Drittpersonen
vorgelegt und auch nicht direkt oder indirekt weitergeben werden.
7. Wirksamkeit
Die Geschäftsbedingungen treten bei Auftragserteilung in Kraft.
8. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand das Domizil der Mentor Personal GmbH vereinbart.
Ausgabe 03.2026